Regeln für alle Schulräume
  • Jeder achtet darauf, dass sich alle in unserer Klasse und Schule wohl fühlen. Das bedeutet auch, dass alle Räume und Flure in einem ordentlichen und sauberen Zustand verlassen werden. Alle achten darauf, dass nichts zerstört und verschmutzt wird. Wer mutwillig Schaden anrichtet, muss dafür aufkommen.
  • Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten.
  • Die Aktivierung und Benutzung von Handys ist in allen Räumen, Fluren, Treppenhäusern und Eingangsbereichen untersagt. Dieses bezieht sich auch auf das Fotografieren und Musikhören.
  • Müll ist in allen Räumen der Schule zu vermeiden und die Mülleimer sind zu benutzen.

 

Pausenordnung

  • Das Verlassen des Schulgeländes ist während aller Pausen verboten. Schüler, die in unmittelbarer Nähe der Schule wohnen, erhalten auf Antrag einen Heimesserausweis und dürfen in der Mittagspause nach Hause gehen, um dort zu essen.
  • Die 5-Minutenpausen sind Wechselpausen. Sie geben Zeit zum Aufsuchen von Kurs- und Klassenräumen und zur Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde für Lehrer und Schüler.
  • Die großen Pausen sind Hofpausen. Die unterrichtenden Lehrer sorgen dafür, dass alle Schüler die Kurs- und Klassenräume verlassen und schließen ab. Der Lehrer verlässt als letzter den Raum.
  • In der 1. großen Pause stehen allen Schülern die Eingangshalle, der Schulhof und die Pausensporthalle als Aufenthaltsorte zur Verfügung. Der Kiosk ist geöffnet.
  • In der 2. großen Pause bleiben die Pausenhalle und der Kiosk geschlossen, die Eingangshalle und der Schulhof kann genutzt werden.
  • Die Regenpause wird durch die Außenaufsicht festgestellt und durch dreimaliges Läuten deutlich gemacht. Die Schüler bleiben im Gebäude. Die Außenaufsichten verstärken die Innenaufsichten.
  • Während der Mittagspause sind Klassen, Flure und Treppenhäuser Ruhezonen.
  • Das Lehrerzimmer dient den Lehrern und Lehrerinnen zur Vorbereitung des Unterrichts und der Erholung, deshalb wird das Lehrerzimmer in der Mittagspause zwischen 13.30 und 14.00h nicht von Schülern aufgesucht.

 

Schulschluss

  • Die Schüler gehen vor Schulbeginn auf direktem Wege zu ihren Unterrichtsräumen und nach Schulschluss ist das Schulgebäude unverzüglich zu verlassen.

 

Schlussbemerkung

Gewalt mit Worten oder Taten, Diebstahl, Erpressung, sexuelle Belästigung und Sachbeschädigung sind Verhaltensweisen, die wir an unserer Schule nicht dulden. Jeder ist mit verantwortlich, dass Opfern geholfen wird und dass Täter von ihrem Tun abgehalten werden. Gemeinsam können wir es schaffen.
 

Handyregelung an der Gesamtschule Bad Oeynhausen

Ab dem Schuljahr 2014/15 gilt für die Nutzung mobiler elektronischer Endgeräte (Handys, Kameras, Smartphones, Laptops, MP3-Player, Spielekonsolen usw.) folgende Regelung:

1. Die Nutzung mobiler elektronischer Endgeräte ist innerhalb des Schulgebäudes der Gesamtschule Bad Oeynhausen verboten, wo sie nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Insbesondere ist das Anfertigen von Fotos, Videos und Tonaufzeichnungen auf dem ganzen Schulgelände strengstens untersagt.

2. Die Erlaubnis kann vom unterrichtenden Lehrer für seinen Unterricht ausgesprochen werden. Darüber hinaus kann nur der Schulleiter Ausnahmen festlegen.

3. Bei Verstößen gegen das Verbot kommen die Ordnungsmaßnahmen des Schulgesetzes zur Anwendung. In der Sekundarstufe I kann das zunächst – nach vorausgegangener Verwarnung - die Überweisung in den Trainingsraum, in der Sekundarstufe II den Ausschluss vom Unterricht bedeuten.

4. Der Schulleiter erlaubt die lautlose Nutzung mobiler digitaler Endgeräte im Schuleingangsbereich („Kiosk“), in der Mensa außer in der Zeit von 13.15 – 13.45 Uhr sowie zur Ablichtung des Vertretungsplans. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. II dürfen während ihrer Freistunden in leerstehenden Kursräumen ihr mobiles digitales Endgerät nutzen.

5. Fühlt sich im Einzelfall ein Mitarbeiter der Schule (Lehrkraft, Hausmeister, Sekretariat) durch die Nutzung des mobilen elektronischen Endgeräts gestört, so ist der Gebrauch durch Ausschalten des Geräts sofort zu unterbinden.